AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von ALPenjoy -Inhaber Ingo Diesch- für ALPenjoy.de und ALPenjoy Tourismusmarketing.

1. VERTRAGSABSCHLUSS

Ihr Auftrag an uns, eine touristische Leistung zu besorgen, kann schriftlich oder über Online-Dienste erfolgen, mit der Auftragserteilung akzeptieren Sie die AGBs. Mit der Annahme Ihrer schriftlichen oder per Online-Dienste oder persönlichen Buchung durch ALPenjoy, kommt zwischen Ihnen und ALPenjoy ein Vertrag zustande. Die Annahme des Buchungsauftrages durch ALPenjoy kann schriftlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen.

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Grundsätzlich sind Kosten für die Teilnahme an den jeweiligen Veranstaltungen stets im Voraus zu entrichten. Ausnahmen sind nur in vorheriger schriftlicher Form mit ALPenjoy zu verabreden. In Fällen, in denen die Begleichung der Rechnung vor Messebeginn nicht erfolgt, obliegt es ALPenjoy, dem Aussteller einen Ausstellerbereich zur Verfügung zu stellen, der im Ermessen von ALPenjoy liegt.

3. TECHNISCH-ORGANISATORISCHE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Kann die begonnene Reisemesse aufgrund höherer Gewalt nicht ordnungsgemäß weitergeführt werden, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.

Musikdarbietungen und Publikumsaktionen müssen in der Standanmeldung angegeben und mit ALPenjoy abgestimmt werden. ALPenjoy behält sich den Widerruf einer erteilten Genehmigung vor, wenn die Art der Aktion den Veranstaltungsablauf erheblich stört.

Jeder Direktverkauf muss unter Angabe der Produkte in der Standanmeldung beantragt werden. Er ist nur mit schriftlicher Zustimmung von ALpenjoy sowie des örtlichen Gewerbeamtes gestattet. Der Verkauf von Produkten, die dem Charakter der Messe widersprechen, ist nicht erlaubt. Grundsätzlich sind Bewirtungsstände nicht zugelassen. In Ausnahmefällen und nur in kleineren Mengen ist der Verkauf von landestypischen Spezialitäten nach Absprache mit ALPenjoy und mit einer entsprechenden Gebühr möglich. Der Aussteller hat die gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen zu beschaffen und einzuhalten.

Werbung jeglicher Art ist nur am und innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma erlaubt. ALPenjoy ist berechtigt, über Messestände und Exponate der Aussteller in Wort und Bild zu berichten und die Aufnahmen für die Veranstaltungswerbung zu verwenden.

ALPenjoy teilt die Standfläche unter Berücksichtigung der inhaltlichen und geographischen Gliederung der Messe sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Wir bitten die Aussteller um entsprechende Hinweise auf ihrer Anmeldung. Der Buchungszeitpunkt ist für die Platzzuteilung allein nicht entscheidend. Ein Gewohnheitsrecht aus dem Standort bei vorherigen Reisemessen ist nicht einklagbar. ALPenjoy kann den Teilnehmern keinen Konkurrenzausschluss oder besondere Platzierungswünsche gewähren, ist jedoch bemüht, besondere Wünsche im Rahmen ihrer Realisierbarkeit zu berücksichtigen.

Beim Aufbau eigener Stände benötigt ALPenjoy eine detaillierte Information über Größe, Gestaltung und Bedarf technischer Sicherstellung wie Strom oder dergleichen. Der Aussteller ist selbst verantwortlich für die Einholung notwendiger behördlicher Genehmigungen sowie die Einhaltung gewerbe-, polizei-, gesundheitsrechtlicher und sonstiger Bestimmungen.

Bei Inanspruchnahme des von ALPenjoy zugewiesenen Ausstellerbereiches während der Veranstaltung ist eine Reklamation – sofort oder später – ausgeschlossen. Bei Beziehen des Messestandes und bei Durchführung der Messe wird von ALPenjoy eine Akzeptanz seitens des Ausstellers angenommen. Reklamationen nach der Messe sind ausgeschlossen.

4. HAFTUNG UND VERSICHERUNG

Der Aussteller haftet für alle Personen- und Sachschäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden. Die Haftung umfasst insbesondere auch Beschädigungen einzelner baulicher Bestandteile des Messeinventars von ALPenjoy. Die Haftung ALPenjoys, einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, bleibt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Veranstalter haftet insoweit insbesondere nicht für Schäden, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden.

5. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Als Zahlungs- und Erfüllungsort wird Harsefeld vereinbart, sofern sich aus der Auftragserteilung nicht ausdrücklich anderes ergibt. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Vertragspartner als Gerichtsstand das sachlich jeweils zuständige Gericht in Stade.

6. ANZUWENDENDES RECHT

Die Vereinbarung sowie allfällige Rechtsstreitigkeiten über das gültige Zustandekommen dieser Vereinbarung sind ausschließlich nach deutschem Recht zu beurteilen.

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